Allgemeine Geschäftsbedingungen
OPTIMA Computer Service,
Floriansweg 12, 57627 Hachenburg (Stand 12.10.2021)

1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaige individuelle Vereinbarungen sind
Grundlage des jeweiligen Vertrages für alle Verkäufe von OPTIMA Computer. Sie gehen abweichenden
Bedingungen des Käufers vor, die nicht anerkannt werden.
Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): OPTIMA Computer Service
ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

2 Angebote und Unterlagen

2.1 Das Angebot von OPTIMA Computer ist in der Regel freibleibend. Macht OPTIMA Computer ein schriftliches
Angebot und kommt keine andere Vereinbarung zustande, ist das Angebot innerhalb von 3 Wochen
nach Abgabe bindend.

2.2 OPTIMA Computer übernimmt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien für
die Angaben, Anleitungen oder Zeichnungen in den Waren oder Preislisten, Katalogen oder Drucksachen.
Ist der Käufer kein Verbraucher, kommt als Garantie nur eine eindeutige Vereinbarung über die besondere
Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Kaufgegenstandes in Betracht.

2.3 Muster, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder sonstige Unterlagen dürfen
ohne die Zustimmung von OPTIMA Computer nicht an Dritte weitergegeben werden, ist der Kaufvertrag
nicht abgeschlossen, sind sie unverzüglich an OPTIMA Computer zurückzugeben. In diesem Fall müssen
alle Kopien vernichtet werden.

3 Lieferzeit, -ort und Gefahrübergang

3.1 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger Verpflichtungen des Käufers, insbesondere
der vereinbarten Teilzahlungspflichten, voraus. Aufgrund höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer
Umstände, die OPTIMA Computer nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise Arbeitskämpfe, haftet OPTIMA
Computer nicht für Lieferverzögerungen. Die Lieferzeit verlängert sich wegen der Behinderungsfrist. Der
Käufer hat als Verbraucher das Recht, innerhalb der verlängerten Lieferfrist nach den gesetzlichen Vorschriften
(§§ 437 Nr. 2, 440 BGB) zurückzutreten, insbesondere weil der ursprüngliche Liefertermin nicht
eingehalten werden kann. Soweit es dem Käufer zumutbar ist, ist eine Teillieferung zulässig.

3.2 Die Lieferung erfolgt durch die Niederlassung von OPTIMA Computer, Kosten und Gefahr trägt der
Käufer. Wird die Kaufsache auf Wunsch des Nicht-Verbraucher-Käufers an einen anderen Ort als den
Erfüllungsort versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung mit
der Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über.

3.3 Ist Lieferung frei Lieferort vereinbart, ist das Abladen Sache von OPTIMA Computer. Bei Anlieferung an
den Lieferort wird davon ausgegangen, dass LKW und Anhänger/LKW straßengängig sind. Verlässt das
Lieferfahrzeug die befahrbare Passage nach Anweisung des Käufers, so gehen alle hierdurch verursachten
Schäden zu Lasten des Käufers. Lieferzeit muss vereinbart werden. Die vom Käufer zu vertretende
Wartezeit/Standzeit wird in Rechnung gestellt.

3.4 Bei Lieferung geht die Gefahr der Kaufsache mit der Lieferung, bei Montagelieferung nach Beendigung
der Montage über
Die Abnahme- und Montagearbeiten sind abgeschlossen. (5.) Gerät der Käufer mit der Annahme der
Kaufsache in Verzug, geht die Gefahr mit dem Verzug des Vertrages auf ihn über.

4 Zahlungsbedingungen und Verzug

4.1 Alle Preise gelten für die Verkaufsniederlassung einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich Verpackung
und Versand/Porto bzw. lagerfreier Lieferung. Erfolgt der Verkauf auf Basis des gekennzeichneten Preises,
gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige gekennzeichnete Preis. Montage-, Inbetriebnahme-,
Justage- oder ähnliche Leistungen werden nach Bedarf durchgeführt und die Kosten dieser Leistungen
werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Die erhöhte Mehrwertsteuer wird dem Käufer im kaufmännischen Geschäftsverkehr sofort in Rechnung
gestellt, bei Lieferung der Ware vier Monate nach Vertragsschluss wird diese im nicht kaufmännischen
Verkehr an den Käufer weitergegeben.

4.3 Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware ist die Rechnung, sofern nicht anders vereinbart, sofort
fällig und zu bezahlen. Alle Zahlungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vom Käufer ohne jeden
Abzug (Skonti, Rabatte) spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt an OPTIMA Computer
geleistet. Nach Ablauf der 10-Tage-Frist ist der Käufer vertragswidrig, sofern ihm kein Leistungsverweigerungsrecht
nach § 320 BGB zusteht.

4.4 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, die hierdurch entstehenden Kosten
und Spesen gehen zu Lasten des Zahlers.

4.5 Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

5 Eigentumsvorbehalte

5.1 OPTIMA Computer behält sich das Eigentums- und Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis
zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Veräußert nicht der Käufer des Verbrauchers die
Kaufsache, muss er dem Käufer den Eigentumsvorbehalt von OPTIMA Computer offenlegen. Darüber
hinaus kann ein Käufer, der kein Verbraucher ist, dem Verbot der Weitergabe an seinen Kunden widersprechen.
Ob die Rechte von OPTIMA Computer z. B. durch Pfändung gefährdet sind, hat der Käufer ihm
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

5.2 Ist die Kaufsache ein wichtiger Bestandteil des Gebäudes oder der Sache des Käufers geworden, so
verpflichtet sich der Käufer, der nicht Verbraucher ist, die Kaufsache ohne erheblichen Schaden für OPTIMA
Computer zu demontieren , besteht kein Recht, die Ausführung des Bauwerks zu verweigern, kann erweitert
werden, so dass er das Eigentum an diesen Gegenständen zurückgibt. Demontage- und sonstige
Kosten trägt der Käufer, der kein Verbraucher ist.

5.3 Steht die Kaufsache in fester Verbindung oder Verarbeitung mit einer anderen Sache, so überträgt
der Käufer (Nichtverbraucher) sein Forderungsrecht bzw. Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des
Forderungsbetrages von OPTIMA Computer an OPTIMA Computer.

6 Sachmängel

6.1 Der Käufer (nicht der Verbraucher) hat erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferung der
Kaufsache unverzüglich vor Verarbeitung oder Einbau, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach
Lieferung, schriftlich anzuzeigen.

6.2 Als vertragsgemäß gelten die systemimmanente geringfügige Farbabweichung und die geringfügige
Farbabweichung, die auf die Verwendung oder Kombination unterschiedlicher Materialien zurückzuführen
ist.

6.3 Bei Nicht-Verbraucherkäufern ist die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Verfügbarkeit
nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen, ausgeschlossen.

6.4 Wird die gelieferte neu hergestellte Ware bei da Bauwerk nicht bestimmungsgemäß verwendet und
weist Mängel auf, verjähren die Mängelansprüche des Käufers (Nichtverbraucher) (§ 437 BGB) nach
einem Jahr gesetzlich. Im Übrigen gelten gegenüber Käufern (Verbrauchern und Unternehmern) die gesetzlichen
Vorschriften für Mängelansprüche (§ 437 BGB), z. B. bei Verbraucherregress § 479 BGB.

6.5 Hat ein Käufer, der kein Verbraucher ist, die Mängelansprüche seines Abnehmers wegen der Kaufsache
zu erfüllen, hat er OPTIMA Computer bei Lieferantenregress unverzüglich zu benachrichtigen… soweit
möglich § 478 BGB. Bei Entfernen von Fehlern, wählen Sie die kostengünstigste Methode. Bei Lieferung gebrauchter
Sachen verjähren die Mängelansprüche des Käufers als Verbraucher (§ 13 BGB) in einem Jahr.
Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, werden die gebrauchten Sachen verkauft, sie haften jedoch nicht
für Mängel.

6.6 Der Haftungsausschluss und die verkürzte Mängelfrist gemäß vorstehenden §§ 3, 4 und 6 des Abschnitts
VI gelten nicht für die gesetzliche Haftung, wie z. B. B. Bei der Qualitätssicherung bei arglistigem
Verschweigen Bei Mängeln, bei der Haftung für Schäden aus Leben, Körper oder Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von OPTIMA Computer, seines gesetzlichen Vertreters
oder seiner Erfüllungsgehilfen und von OPTIMA Computer, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen Haftung für sonstige Schäden aus Pflichtverletzungen.

7 Haftung

7.1 OPTIMA Computer haftet für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, gleich
aus welchem Rechtsgrund, wenn OPTIMA Computer vorsätzlich oder grob fahrlässig, aber nicht fahrlässig
seine Pflichten verletzt, sein gesetzlicher Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen Personen; bei Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aber auch bei Fahrlässigkeit und Pflichtverletzung.
Das Vorliegen von OPTIMA Computer arglistig verschwiegenen Mängeln, die Garantie für die Beschaffenheit
des Kaufgegenstandes (auch im Sinne einer Garantie für die Mangelfreiheit), die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die Fahrlässigkeit (jedoch nicht grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) des Käufers
(Nicht-Verbraucher-)Schadensersatzes ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird;
es wird nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet.

7.2 Haftet der Käufer gemäß Artikel VII auf Schadensersatz, so erlischt der Anspruch nach Ablauf der in
Artikel VI, Artikel 4 oder Artikel 6 bestimmten Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche. Für Schadensersatzansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die in diesem Gesetz vorgesehene Verjährungsfrist.

8 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Verhandlungssprache ist Deutsch.

9 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen
sowie deliktische Ansprüche, ist der Sitz der Handelsniederlassung von OPTIMA Computer,
sofern die Vertragspartner Kaufleute oder der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist öffentlich-rechtliches Sondervermögen und OPTIMA
Computer Kaufmann ist.